Erste Schritte
Woran zuerst denken?
Rufen Sie bitte einen Arzt, der den Totenschein ausstellt. In Nordrhein-Westfalen muss eine Überführung spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Sie können sich in Ruhe von Ihrem Verstorbenen verabschieden.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:
Das Beerdigungsinstitut Göttgens-Spangenberger ist Tag und Nacht, auch am Wochenende und am Feiertag, für Sie da. Sie erreichen uns telefonisch unter Tel. 0241-16 14 09.
Todesfall zu Hause:
Bitte informieren Sie Ihren Hausarzt oder den
ärztlichen Bereitschaftsdienst unter Tel. 116 117.
Todesfall im Krankenhaus, Senioren- oder Pflegeheim:
Das Personal vor Ort informiert den Arzt.
Nehmen Sie sodann mit uns Kontakt auf.
Wichtige Dokumente:
Bitte halten Sie möglichst die nachfolgenden Unterlagen des Verstorbenen für uns bereit.
Sollten diese nicht vollständig sein, helfen wir Ihnen bei der Beantragung.
- Personalausweis oder Reisepass
- Todesbescheinigung
- eGK – elektronische Gesundheitskarte/Chipkarte Krankenkasse
- bei Ledigen: Geburtsurkunde
- bei Verheirateten: Eheurkunde oder Stammbuch der Familie
- bei gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften: Lebenspartnerschaftsurkunde
- bei Geschiedenen: rechtskräftiges Scheidungsurteil
- bei Verwitweten: Sterbeurkunde des Ehepartners
- Schwerbehindertenausweis
- Unterlagen Versorgungsämter
- Versicherungspolicen
- falls vorliegend: Vorsorgeverfügungen, Grabdokumente
