Erste Schritte

Woran zuerst denken?

Rufen Sie bitte einen Arzt, der den Totenschein ausstellt. In Nordrhein-Westfalen muss eine Überführung spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Sie können sich in Ruhe von Ihrem Verstorbenen verabschieden.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:
Das Beerdigungsinstitut Göttgens-Spangenberger ist Tag und Nacht, auch am Wochenende und am Feiertag, für Sie da. Sie erreichen uns telefonisch unter Tel. 0241-16 14 09.

Todesfall zu Hause:

Bitte informieren Sie Ihren Hausarzt oder den
ärztlichen Bereitschaftsdienst unter Tel. 116 117.

Todesfall im Krankenhaus, Senioren- oder Pflegeheim:

Das Personal vor Ort informiert den Arzt.
Nehmen Sie sodann mit uns Kontakt auf.

Wichtige Dokumente:

Bitte halten Sie möglichst die nachfolgenden Unterlagen des Verstorbenen für uns bereit.
Sollten diese nicht vollständig sein, helfen wir Ihnen bei der Beantragung.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Todesbescheinigung
  • eGK – elektronische Gesundheitskarte/Chipkarte Krankenkasse
  • bei Ledigen: Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten: Eheurkunde oder Stammbuch der Familie
  • bei gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften: Lebenspartnerschaftsurkunde
  • bei Geschiedenen: rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • bei Verwitweten: Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Schwerbehindertenausweis
  • Unterlagen Versorgungsämter
  • Versicherungspolicen
  • falls vorliegend: Vorsorgeverfügungen, Grabdokumente

FAQ – unsere Erläuterungsfilme