Wichtige Verfügungen
Vorsorge im Leben und am Lebensende
Neben der Bestattungsvorsorge gibt es weitere wichtige Verfügungen, mit denen Sie selbstbestimmt bleiben und gleichzeitig Ihre Angehörigen entlasten.
Testament
Wenn Sie sicher sein möchten, dass Ihr Hab und Gut später nach Ihren Vorstellungen verteilt wird, ist ein Testament empfehlenswert. Andernfalls gilt die gesetzliche Erbfolge.
Voraussetzungen für ein rechtsgültiges Testament sind, dass Sie testierfähig sind und dass das Dokument von Ihnen komplett per Hand geschrieben wird. Es muss außerdem mit vollem Namenszug unterschrieben werden und das Ausstellungsdatum sowie den Ort enthalten.
Hinweis: In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.
Digitaler Nachlass
Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass auch das digitale Erbe rechtzeitig bedacht werden sollte. Wenn den Angehörigen die Zugangsdaten zu den verwendeten Portalen und Aktivitäten des Verstorbenen nicht bekannt sind, gibt es
die Möglichkeit, Hilfe über den Service digitaler Nachlassverwalter zu erhalten. Gern vermitteln wir den Kontakt.
Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen im Krankheits- oder Pflegefall gewünscht oder abgelehnt werden, wenn man selbst nicht mehr entscheiden kann. Sie dient Ärzten und Angehörigen als verbindliche Orientierung, um den eigenen Willen in einer schwierigen Situation zu respektieren. So kann jeder sicherstellen, dass medizinische Entscheidungen im Einklang mit den persönlichen Vorstellungen getroffen werden.
Vorsorgevollmacht
In einer Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen bestimmen, die im Falle Ihrer Entscheidungsunfähigkeit rechtliche und persönliche Angelegenheiten regeln dürfen. Dazu gehören etwa Fragen zu Gesundheit, Finanzen oder Wohnsituation. So wird gewährleistet, dass im Ernstfall jemand in Ihrem Sinne als Vollmachtgeber handeln kann – ohne dass ein Gericht einen Betreuer bestellen muss.
Organspende
Möchten Sie als Organspender zur Verfügung stehen? Ihre Festlegungen können über einen kostenlosen Organspendeausweis oder eine Online-Registrierung dokumentiert werden.
Informationen zu diesen und weiteren Verfügungen finden Sie unter den nachfolgenden Links. Eine Beratung durch den Arzt oder Anwalt Ihres Vertrauens ist oft sinnvoll, um später mögliche Missverständnisse zu vermeiden.
